Allgemeine Informationen zum Gymnasium
 

Allgemeine Informationen zum Gymnasium

Aufgabe des Gymnasiums

„Unsere Welt ist in zunehmendem Maße durch hohe Komplexität geprägt. Damit sich die Kinder und Jugendlichen in ihr orientieren, sie je nach ihren persönlichen Möglichkeiten mitgestalten und in ihr schließlich als mündige Mitglieder der Gesellschaft sinnvoll und verantwortlich handeln können, müssen sie auf der Grundlage einer Wertorientierung entsprechende Einstellungen und Haltungen entwickeln, das notwendige anschlussfähige Wissen erwerben und Kompetenzen aufbauen, die ihrem jeweiligen Begabungsprofil gemäß sind. Kinder und Jugendliche, die sich geistig fordern lassen, finden im Angebot des Gymnasiums einen Zugang zu unserer Welt, bei dem neben einer grundlegenden Handlungsorientierung Fachlichkeit und Wissenschaftspropädeutik einen besonderen Stellenwert besitzen.“
Bildungs- und Erziehungsauftrag des Gymnasiums laut LehrplanPlus


Dazu lernen die Schülerinnen und Schüler neben mindestens zwei Fremdsprachen die Grundlagen der Mathematik und der Naturwissenschaften kennen und ihre Bedeutung für die Zukunft einschätzen. Auch die vielfältigen Aspekte des menschlichen Zusammenlebens in der heutigen Gesellschaft und der Geschichte werden ausführlich behandelt. Die Ausbildung in den musisch-künstlerischen Fächern und im Sport runden den Bildungsauftrag ab.

Aufnahme in die 5. Jahrgangsstufe des Gymnasiums

Voraussetzungen für die Aufnahme in die 5. Jahrgangsstufe sind, dass die Schülerinnen und Schüler

  • den erfolgreichen Besuch der 4. Klasse der Grundschule bzw. der 5. Klasse der Mittel- oder Realschule nachweisen können,
  • für den Bildungsweg des Gymnasiums geeignet sind und
  • am 30. September 2025 das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Übertritt aus der 4. Klasse Grundschule
Bei einer Durchschnittsnote aus den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht im Übertrittszeugnis bis 2,33 ist der Übertritt uneingeschränkt möglich.
Bei einer Durchschnittsnote schlechter als 2,33 ist der Übertritt nur nach bestandenem Probeunterricht möglich.

Übertritt aus der 4. Klasse einer staatlich genehmigten Grundschule
Wenn Ihr Kind die 4. Klasse einer staatlich genehmigten Grundschule besucht (z. B. Humanistische Grundschule), kann eine Aufnahme nur nach bestandenem Probeunterricht erfolgen.

Übertritt aus der 5. Klasse der Mittel- und der Realschule
Wenn im Jahreszeugnis der 5. Klasse eine Eignung für den gymnasialen Bildungsweg bestätigt wird, ist die Aufnahme in die 5. Jahrgangsstufe des Gymnasiums möglich. Ein Probeunterricht in Jahrgangsstufe 5 findet grundsätzlich nicht statt.
Anmerkung: Wird im Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 5 oder 6 der Realschule in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch ein Durchschnitt bis 2,00 erreicht, ist auch eine Aufnahme in die 6. Jahrgangsstufe des Gymnasiums möglich.

Durchlässigkeit zwischen den Schularten

Bis zum Ende der 6. Jahrgangsstufe, gegebenenfalls auch noch in einer späteren Jahrgangsstufe, ist der Übertritt vom Gymnasium in die Realschule im Rahmen der gegebenen Bestimmungen möglich; ein Übertritt in die Wirtschaftsschule ist bereits zur 6. Jahrgangsstufe, aber auch noch in höheren Jahrgangsstufen denkbar.
Der erfolgreiche Besuch der 10.  Jahrgangsstufe des Gymnasiums eröffnet den Weg in Schulen, die einen „Mittleren Schulabschluss“ voraussetzen, beispielsweise die Fachoberschule (FOS).

Abschlüsse am Gymnasium

Der Bildungsweg des Gymnasiums (Jahrgangsstufen 5 - 13) schließt in allen Ausbildungsrichtungen mit der Abiturprüfung ab, nach deren Bestehen die allgemeine Hochschulreife erteilt wird. Das Abiturzeugnis berechtigt somit zum Studium aller Fachrichtungen an allen Universitäten und allen Hochschulen für angewandte Wissenschaften.

Der erfolgreiche Besuch der 10. Jahrgangsstufe des Gymnasiums schließt den „Mittleren Schulabschluss“ ein. Schülerinnen und Schülern, die das Klassenziel der 10. Jahrgangsstufe nicht erreichen, erhalten unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, die „Besondere Prüfung“ am Gymnasium zum Erwerb des Mittleren Schulabschlusses abzulegen.

Letzte Änderung dieser Seite: 13.11.2024 - Admin